Regeln/ Informationen für den Besuch eines Kurses
Hinweise für Eltern und Begleitpersonen
Damit der Schwimmunterricht für alle Beteiligten reibungslos und sicher abläuft, bitten wir Eltern und Begleitpersonen, folgende Regeln zu beachten:
1. Zutritt zur Schwimmhalle
Der Zugang zur Schwimmhalle ist ausschließlich in geeigneter Badekleidung gestattet. Das Betreten in Straßenkleidung ist aus hygienischen Gründen nicht erlaubt.
2. Begleitung der Kinder
Eltern oder Begleitpersonen dürfen ihr Kind in Straßenkleidung bis zur Tür im Treppenhaus begleiten (nahe der Sammelumkleiden), jedoch nicht die Schwimmhalle selbst betreten. Die Kursleitung übernimmt dort die Kinder vor Beginn der Stunde und bringt sie im Anschluss wieder zurück.
3. Eltern-Chip („Elterncoin“)
Ein sogenannter „Elterncoin“ ermöglicht es, das Bad für maximal 15 Minuten zu betreten, um beim Umziehen des Kindes zu helfen. Der Coin ist an der Kasse erhältlich.
Wichtig: Wird die 15-Minuten-Zeitgrenze überschritten, verlängert sich der Aufenthalt automatisch auf drei Stunden. In diesem Fall ist der reguläre Eintrittspreis nachzuzahlen.
4. Während des Schwimmunterrichts
Eltern dürfen die Schwimmhalle nur in Badekleidung betreten und sich währenddessen nicht im Bereich des Lehrbeckens aufhalten. Sollte die Anwesenheit von Eltern oder einer Vertrauensperson den Unterricht stören oder ein Kind stark ablenken, behalten wir uns vor, darum zu bitten, sich außerhalb der Sichtweite aufzuhalten.
Allgemeine Hinweise
1. Anmeldung
Die Anmeldung zu einem Kursangebot muss schriftlich erfolgen – entweder online oder durch Abgabe des ausgefüllten Anmeldeformulars zum ersten Kurstag. Mit der Anmeldung werden die jeweils gültigen AGB anerkannt. Der Schutz personenbezogener Daten erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
2. Haftung und Aufsicht
Die Teilnahme am Schwimmkurs erfolgt auf eigene Gefahr. Die Aufsichtspflicht liegt während der gesamten Aufenthaltsdauer im Schwimmbad bei den Erziehungsberechtigten oder einer von ihnen ausdrücklich benannten, volljährigen Begleitperson.
Die Kursleiterinnen und Kursleiter übernehmen ausschließlich während der Kurszeit die pädagogische Betreuung im Rahmen der Schwimmausbildung. Eine darüber hinausgehende Aufsichtspflicht besteht nicht.
Für Schäden, die durch Kursteilnehmende verursacht werden, haften die Erziehungsberechtigten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
3. Sicherheit, Schutz und respektvolles Verhalten
Unser Team legt großen Wert auf einen respektvollen und sicheren Umgang im und am Wasser.
Sollte ein Kursteilnehmender wiederholt gegen Sicherheitsvorgaben verstoßen, Anweisungen des Schwimmbadpersonals oder der Kursleitung missachten oder sich selbst bzw. andere vorsätzlich gefährden, behalten wir uns das Recht vor, die betreffende Person vom weiteren Kurs auszuschließen.
In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Kursgebühren oder bereits gezahlten Eintrittsgeldern.